RÜCKSTELLUNG
BEWERTUNGSMETHODE EStG
Als Messlatte für die Rückstellung ist der Teilwert
zu verwenden.
Dieses wird im §6a EStG geregelt und gibt den
Barwert der zukünftigen Pensionsverpflichtung
abzüglich dem Barwert eines gleichbleibend
fiktiven Jahresbeitrags wieder.
Der Teilwert entwickelt sich von Jahr zu Jahr um
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die Prämie
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die Interest Cost (Verzinsung)
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die abzüglichen Rentenzahlungen
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die versicherungsmathematischen
Gewinne / Verluste (aus anderem Verlauf)
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Personalkosten