RÜCKSTELLUNG BEWERTUNGSMETHODE EStG
Als Messlatte für die Rückstellung ist der Teilwert zu verwenden. Dieses wird im §6a EStG geregelt und gibt den Barwert der zukünftigen Pensionsverpflichtung abzüglich dem Barwert eines gleichbleibend fiktiven Jahresbeitrags wieder. Der Teilwert entwickelt sich von Jahr zu Jahr um die Prämie die Interest Cost (Verzinsung) die abzüglichen Rentenzahlungen die versicherungsmathematischen Gewinne / Verluste (aus anderem Verlauf) Personalkosten