ANWARTSCHAFTSBARWERT RENTENBARWERT
Anwartschaftsbarwert Im Anwartschaftsbarwert (§6a EStG Abs.3 Nr.1 Satz 2) spiegelt sich die tatsächliche, wirtschaftliche Belastung des Unternehmens durch die Pensionszusage wieder. Von daher gilt eine Pensionszusage immer dann als finanzierbar, wenn eine Passivierung des gegenwärtigen Barwertes nicht zu einer bilanziellen Überschuldung führt. Rentenbarwert Der Rentenbarwert entspricht dem Rückstellungswert zum Rentenbeginn. Um eine Unterdeckung zu vermeiden, sollte das Vermögen auf der Aktivseite der Rentenbarwert auf der Passivseite entsprechen. Die Höhe des Rentenbarwerts ist in der Regel auf eine ca. 10 Jährige Rentenlaufzeit ausgelegt.