ANWARTSCHAFTSBARWERT
RENTENBARWERT
Anwartschaftsbarwert
Im Anwartschaftsbarwert (§6a EStG Abs.3 Nr.1
Satz 2) spiegelt sich die tatsächliche,
wirtschaftliche Belastung des Unternehmens
durch die Pensionszusage wieder.
Von daher gilt eine Pensionszusage immer dann
als finanzierbar, wenn eine Passivierung des
gegenwärtigen Barwertes nicht zu einer
bilanziellen Überschuldung führt.
Rentenbarwert
Der Rentenbarwert entspricht dem
Rückstellungswert zum Rentenbeginn.
Um eine Unterdeckung zu vermeiden, sollte das
Vermögen auf der Aktivseite der Rentenbarwert
auf der Passivseite entsprechen.
Die Höhe des Rentenbarwerts ist in der Regel auf
eine ca. 10 Jährige Rentenlaufzeit ausgelegt.